Typelicious AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2. Vergütung
3. Fälligkeit der Vergütung/Abnahme
4. Preise
5. Verbindlichkeit eines Auftrags/Bestellung
6. Auftragsablauf und Garantievereinbarung
7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
8. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
9. Eigentumsvorbehalt
10. Haftung
11. Pflichten und Haftung des Auftraggebers
12. Liefer- und Leistungszeit
13. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
14. Gewährleistung, Mängel
15. Schlussbestimmungen

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Jeder Typelicious erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
1.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestim­mungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderli­che Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Typelicious weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Be­stimmung berechtigt Typelicious, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
1.4. Typelicious überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte be­darf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Be­zahlung der Vergütung über.
1.5. Typelicious hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Ur­heber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Typelicious zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schaden­ersatzes entsprechend anzupassen.
1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

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2. Vergütung
2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2.2. Mündliche Nebenabreden oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ih­rer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung.
2.3. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
2.4. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Typelicious berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nach­träglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.5. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die Typelicious für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrück­lich etwas anderes vereinbart ist.
2.6. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn Typelicious ausdrücklich zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

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3. Fälligkeit der Vergütung/Abnahme
3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Typelicious hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Beispielsweise 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstel­lung und der Rest bei Ablieferung. Kosten für externe Dienstleister wie Druckereien werden nach Abnahme des Entwurfs (Druckfreigabe), vor der Übergabe an die Druckereien fällig.
3.2. Bei Negativauskunft eines von Typelicious beauftragten Auskunftei behält sich Typelicious eine komplette Vorauszahlung aller Dienst­leistungen vor.
3.3. Die Originalgrafik bzw. die erstellten Webseiten wird/werden grundsätzlich erst nach Zah­lungseingang zur Verfügung gestellt. Nach eigenem Ermessen stellt Typelicious die Originale in Ausnahme- oder besonderen Vertrauensfällen, auch sofort nach Abnahme zur Verfügung, z.B. bei bekannten Stammkunden.
3.4. Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel gehen wir von maximal zwei Arbeitswochen, d.h. 10 Arbeitstagen aus) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künst­lerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern eine Abnahme - nach Mahnung durch Typelicious - auch nach maximal 15 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber er­folgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt. Eine Nichtab­nahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auf­traggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. Typelicious behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene/geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz statt der Leistung.
3.5. Bei Zahlungsverzug kann Typelicious bei einem Kaufmann Verzugszinsen in Höhe von 8% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Euro­päischen Zentralbank p. a., und bei Privatpersonen 5% Punkte über dem jeweiligen Basis­zinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachge­wiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auf­traggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

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4. Preise
4.1. Alle Preise verstehen sich ab Sitz Berlin. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schrift­lich bestätigt werden.
4.2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Pro­spekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen Typelicious hergeleitet werden können.

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5. Verbindlichkeit eines Auftrags/Bestellung
5.1. Für einen Online erteilten Designauftrag wird von Typelicious eine Bestätigung an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Diese Be­stätigung hat der Auftraggeber inhaltlich auf Richtigkeit zu überprüfen und an Typelicious zurückzusenden. Mit Zusendung dieser schriftlichen Bestätigung kommt der Werkvertrag zustande und die Bestellung wird verbindlich. Dies bedeutet, dass die erbrachte Leistung in jedem Fall zum vereinbarten Preis fällig wird. Die Zahlung ist - nach Abnahme oder Verstreichen der Abnahmefrist - zu entrichten.

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6. Auftragsablauf und Garantievereinbarung
6.1. Webseiten werden in Form von Bildschirm-Screenshots oder Ausdrucken zur Abnahme und Prüfung dem Auftraggeber übermittelt. Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich wird grundsätzlich die Übermittlung per E-Mail bevorzugt.
6.2. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs Änderungen/Nachbesse­rungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen) auch ein kostenloses Zweitmuster fordern. Sollte es sich allerdings um Änderungswünsche handeln, die im krassen Gegensatz zu dem vom Kunden im Auftrag gemachten Gestaltungsvorgaben stehen, wird der hierdurch entstehende Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt, da hier dann kein Fehler seitens Typelicious vorliegt. Grundsätzlich sollte der Kunde für den Zweitentwurf detaillierte neue Gestaltungsvorgaben erbringen, da­mit Typelicious diese dann bestmöglich umsetzen kann. Die Wün­sche für einen Zweitentwurf dürfen allerdings den Rahmen der bei Auftragserteilung ge­machten Vorgaben nicht deutlich überschreiten. Bei allen Aufträgen, die auf einem individu­ellen Preisangebot basieren (Webdesign-Projekte, Grafik-Design, Bildbearbeitung, Print, Sonstiges), wird generell ein zweifaches Änderungsrecht angeboten, d.h. kleinere Änderungswünsche des Kunden (z.B. Änderungen am Text, Austausch von Fotos oder ähnliches) werden zweimal kostenfrei ausgeführt. Darüber hinausführende Änderungswün­sche bzw. die Erstellung komplett neuer Entwürfe bewirken eine entsprechende Abrech­nung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis (€ 55,00 zzgl. MwSt.).

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7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
7.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Typelicious Korrekturmus­ter vorzulegen.
7.2. Die Produktionsüberwachung durch Typelicious erfolgt nur auf­grund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Typelicious berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Ent­scheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Typelicious haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Typelicious 5 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Typelicious ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Das Recht von Typelicious auf Verwendung der Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung bezieht sich auch auf für digitale Medien produzierte Arbeiten.

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8. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
8.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskript­studium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarif­vertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
8.2. Typelicious ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftrag­geber verpflichtet sich, Typelicious entsprechende Vollmacht zu er­teilen.
8.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Desi­gners abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Typelicious im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
8.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
8.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unter­nehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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9. Eigentumsvorbehalt
9.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
9.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auf­traggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
9.3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
9.4. Typelicious ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vergüten. Hat Typelicious dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Typelicious geändert werden.

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10. Haftung
10.1. Typelicious haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10.2. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt, auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die maximale Höhe des vereinbarten Auftragsvo­lumens.
10.3. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Typelicious insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
10.4.Für Funktionsstörungen der von Typelicious erstellten Software oder für Schäden, die durch den Einsatz der von Typelicious er­stellten Software entstehen, erlischt jede Haftung, soweit diese auf Eingriffen des Kunden oder Dritter z.B. durch eine Änderung des Quellcodes der von Typelicious erstellten Software beruhen.
10.5. Für Funktionsstörungen der von Typelicious erstellten Software oder für Schäden, die durch den Einsatz der von Typelicious er­stellten Software entstehen, erlischt jede Haftung, soweit diese auf Eingriffen des Kunden oder Dritter z.B. durch eine Änderung des Quellcodes der von Typelicious erstellten Software beruhen. Typelicious verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet Typelicious für Erfüllungsgehilfen nicht.
10.6. Sofern Typelicious notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Typelicious. Typelicious haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
10.7. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
10.8. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeich­nungen entfällt jede Haftung von Typelicious.
10.9. Die Überprüfung der wettbewerbs- und warenzeichenrechtlichen Zulässigkeit und Ein­tragungsfähigkeit der Arbeiten obliegt dem Auftraggeber.
10.10. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Typelicious geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werkes.

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11. Pflichten und Haftung des Auftraggebers
11.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafik-Design-Aufträge zur Verfügung gestellte Ma­terial, insbesondere Fotomaterial auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.
11.2. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröf­fentlichungen trägt allein der Auftraggeber.
11.3. Der Auftraggeber stellt Typelicious von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach den schriftli­chen Vereinbarungen die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer et­waigen Rechtsverfolgung.

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12. Liefer- und Leistungszeit
12.1. Alle Lieferzusagen und Termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstlieferung. Teillieferungen sind zulässig. Es sei denn der Auftraggeber bekundet daran kein Interesse.
12.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereig­nissen die den Lieferanten von Typelicious oder Typelicious selbst die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen, etc. berechtigen Typelicious, die Lieferung um die Dauer der Be­hinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
12.3. Verzug besteht erst dann, wenn der Auftraggeber an Typelicious eine schriftlich Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzugs hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzögerungsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges. Insgesamt jedoch bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche, ins­besondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, ausgeschlossen.

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13. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
13.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künst­lerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Typelicious behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
13.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertre­ten hat, so kann Typelicious eine angemessene Erhöhung der Ver­gütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können auch Schadenersatzan­sprüche geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugs­schadens bleibt davon unberührt.
13.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Typelicious übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Typelicious von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

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14. Gewährleistung, Mängel
14.1. Typelicious verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorg­falt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
14.2. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen. Die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erfolgt erst, wenn der Auftragge­ber seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
14.3. Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenom­men, entfällt jede Gewährleistung.
14.4. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Typelicious geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. § 13. Haftungsbeschränkungen: Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet Typelicious bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vor­satz oder grober Fahrlässigkeit.
14.5. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen Typelicious richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Auftraggeber geltend gemacht werden.

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15. Schlussbestimmungen
15.1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die für ihn erstellten Grafiken, Web­seiten etc. bei Bedarf als „Referenz“ auf der Homepage von Typelicious ausgestellt bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis der Arbeit verwendet werden. Wei­terhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, oder positive Zitate in die ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben selbstverständlich Projekte, die im Rahmen für Agenturen ausgeführt werden, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und Typelicious um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.
15.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von Typelicious.
15.3. Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in recht­lich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben da­von unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.
15.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Stand: 01.07.2007